300.000 Quadratmeter: Das weitläufige Gelände an der Grenze zum Truppenübungsplatz Munster-Nord. Hier bietet die GEKA mbH die perfekte Infrastruktur für die Entsorgung von Altlasten und Kampfmitteln.
Fünf Anlagenkomplexe: Räumlich getrennt, aber eng verzahnt. Hochmoderne Spezialanlagen gewährleisten eine umweltgerechte Prozesskette zur nachhaltigen Entsorgung.
Jahrelange Erfahrung: Seit 1997 arbeitet die GEKA mbH im Auftrag der Bundesregierung. Primäres Ziel ist die sichere und nachhaltige Entsorgung der Hinterlassenschaften beider Weltkriege.
140 Mitarbeiter: Kampfmittelfunde und Altlastenlieferungen reißen nicht ab. Hinzu kommen Aufträge aus der Industrie. 140 Spezialisten, die sich um Ihren Auftrag kümmern.
GEKA
Die GEKA entsorgt im Auftrage des Bundes. Mit Weitblick und Verantwortungs- bewusstsein.
Die GEKA mbH arbeitet im Auftrag des Bundes.
Alleingesellschafter ist das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg). Als hundertprozentige Gesellschaft des Bundes haben wir uns der Entsorgung chemischer Kampfstoffe und durch Rüstungsaltlasten kontaminierter Böden verschrieben.
Gerüstet für anspruchsvolle Aufgaben.
Die GEKA, Gesellschaft zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten mbH, wurde am 14.02.1929 gegründet. In Deutschland sind wir das einzige Unternehmen, dem der Umgang mit chemischer Munition zum Zwecke der Vernichtung erlaubt ist.
Auf unserem Werksgelände in Munster betreiben wir drei Verbrennungsanlagen, eine Bodenwaschanlage sowie Delaborieranlagen für konventionelle und chemische Munition bis zu zwei Tonnen TNT-Äquivalent. Vom Transport bis zur endgültigen Vernichtung stellen wir die gesamte Prozesskette sicher.
Zuverlässig, nachhaltig und umweltbewusst.
Die GEKA steht für Umweltschutz. Reaktiv und Präventiv.
Sanierung umweltbelastender Altlasten und nachhaltiger Schutz der Umwelt sind für uns nicht trennbar.
Der Umwelt verpflichtet
Informieren Sie sich selbst zur Umwelt- und Unternehmenspolitik der GEKA. In unserer Umwelterklärung 2022 zeigen wir Ihnen, was umweltorientiertes Denken und Handeln für uns heute bedeutet, welchen chemischen und natürlichen Herausforderungen wir uns morgen stellen und wie wir unsere Umweltleistungen auch in Zukunft optimieren wollen.
Die GEKA arbeitet vorbildlich. Das haben wir schriftlich.
Als Entsorgungsunternehmen sind wir uns unserer hohen Verantwortung gegenüber Mensch und Umwelt bewusst.
Seit 2009 ist es amtlich.
In diesem Jahr wurde unser Qualitätsmanagementsystem gemäß DIN EN ISO 9001:2008 durch den TÜV Nord abgenommen.
Anerkannte Kompetenz
Zertifiziert sind wir für den Transport, die Vernichtung und Entsorgung von chemischen Kampfstoffen, Kampfmitteln, Explosivstoffen, Munition, Rüstungsaltlasten sowie einer Vielzahl von gefährlichen Abfällen. In regelmäßigen Audits wird unsere Arbeitsweise geprüft und bestätigt, zuletzt im November 2012.
Seit 2009 sind wir auch als Entsorgungsfachbetrieb anerkannt. Diese Zertifizierung umfasst das Befördern, Lagern, Behandeln und Beseitigen von Abfällen gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV). Der dazugehörige Abfallannahmekatalog für unsere Verbrennungsanlagen und den Sprengofen ist genau definiert. So stellen wir sicher, dass wir die Anforderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in vollem Umfang erfüllen.
Download unserer Zertifikate
DIN EN ISO 9001:2015 (DE)(133 KB)
DIN EN ISO 14001:2015 (DE)(83 KB)
DIN EN ISO 14001:2015 (EN)(83 KB)
DIN EN ISO 50001:2018 (DE)(149 KB)
DIN EN ISO 50001:2018 (EN)(149 KB)
EMAS Urkunde 2020/2022(262 KB)
EMAS Gültigkeitserklärung(743 KB)
Zertifikat Risikomanagement (DE)(162 KB)
Zertifikat Risikomanagement (EN)(162 KB)
Klare Regeln, klare Haltung.
Regelkonformes und integres Verhalten wird im Geschäftsbetrieb auf allen Ebenen umgesetzt.
Compliance-Bekenntnis
Die GEKA mbH wurde vom Bund mit dem Betrieb von technisch komplexen Anlagen zur Entsorgung von chemischen Kampfstoffen und Rüstungsaltlasten betraut. Die Gesellschaft gewährleistet die sichere und wirtschaftliche Entsorgung von Munition und Altlasten verschiedener Art sowie die Reinigung von kontaminierten Böden unter Einhaltung komplexer umwelt- und genehmigungsrechtlicher Rahmenbedingungen.
Als Unternehmen der Bundesrepublik Deutschland, welches Altlasten aus dem gesamten Bundesgebiet vernichtet, sind wir darauf ausgerichtet, dem Vertrauen, dass unser Auftraggeber, aber auch das regionale Umfeld sowie die Politik und die Öffentlichkeit in uns setzen, gerecht zu werden.
Die gefahrgeneigten und umweltrelevanten Tätigkeiten verpflichten uns nachdrücklich zu einem rechtmäßigen Betrieb der Anlagen, zur gewissenhaften Umsetzung notwendiger Arbeits- und Umweltschutzmaßnahmen und zur kontinuierlichen Verbesserung unserer Prozesse. Wir verpflichten uns daher, die Anforderungen der einschlägigen Normen zu erfüllen.
Regelkonformes und integres Verhalten wird im Geschäftsbetrieb auf allen Ebenen umgesetzt.
Die Geschäftsführung bekennt sich ausdrücklich zur Einhaltung der gesetzlichen und weiteren externen und internen Regelungen. Unsere Führungskräfte sind dabei Vorbild in Haltung und Werten und leben unsere Compliance-Kultur konsequent vor. Sie tragen Verantwortung für das eigene Verhalten und das Verhalten der Mitarbeiter in ihrem Zuständigkeitsbereich. Aber auch unabhängig von der hierarchischen Ebene muss jeder Mitarbeiter des Unternehmens Verantwortung für Compliance an seinem Arbeitsplatz übernehmen. Aufgabe der Mitarbeiter ist es, sich mit den Compliance- Verpflichtungen vertraut zu machen und diese im Rahmen ihrer Tätigkeit umzusetzen. Hierfür werden ihnen die notwendigen Informationen bereitgestellt.
Über das reine Einhalten von Regeln hinaus strebt die GEKA mbH eine integre Unternehmenskultur an, bei der nach gemeinsamen Werten gehandelt wird. Wir stellen hohe Anforderungen an die Leistungsfähigkeit unseres Unternehmens. Wir erwarten eine solche Haltung von allen Mitarbeitern sowie unseren Geschäftspartnern. Wir arbeiten und kommunizieren serviceorientiert. Wir haben attraktive Arbeitsbedingungen. Wir handeln wirtschaftlich, sparsam und ressourcenschonend. Wir erfüllen unsere Aufgaben norm- und regeltreu nach den Werten des „ehrbaren Kaufmanns“, die für ein ausgeprägtes Verantwortungsbewusstsein für das eigene Unternehmen sowie dessen Mitarbeiter und Geschäftspartner stehen.
Compliance-Ziele
Unser Ziel ist es, die GEKA mbH langfristig und nachhaltig erfolgreich zu führen, mit einem hohen Maß an Integrität und gesellschaftlicher Verantwortung. Diese Compliance-Ziele geben Prinzipien für die Geschäftsführung und alle Mitarbeiter des Unternehmens wieder.
Das Compliance-Bekenntnis und die Compliance-Ziele dienen bei allen Entscheidungen als Richtschnur, und Verhaltensgrundlage. Sie haben den Zweck, allen Angehörigen der GEKA mbH Sicherheit und Verlässlichkeit bei der Ausführung ihrer Aufgaben zu geben und die Rechtmäßigkeit des Handels sicherzustellen.
Details sind in internen Geschäftsanweisungen geregelt.
I. Einhaltung der Gesetze und Richtlinien
Die Einhaltung der geltenden Gesetze und Vorschriften ist für die GEKA mbH eine Selbstverständlichkeit. Das gilt ebenso für internen Richtlinien und Anweisungen. Wir verpflichten Führungskräfte und Mitarbeiter zur Kenntnis und Einhaltung. Materielle oder immaterielle Interessen der Mitarbeiter sowie familiäre oder freundschaftliche Beziehungen zu Geschäftspartnern dürfen keinen Einfluss auf geschäftliche Entscheidungsfindungen haben.
Die Nichtbeachtung geltenden Rechts, einschließlich interner Richtlinien und Anweisungen kann Folgen arbeitsrechtlicher, strafrechtlicher und/oder zivilrechtlicher Natur nach sich ziehen.
II. Chancengleichheit und Anti-Diskriminierung
Wichtige Voraussetzung für den Erfolg und das Wohlergehen unserer Beschäftigten ist ein partnerschaftliches Miteinander am Arbeitsplatz sowie ein gesundes Arbeitsumfeld. Wir verpflichten uns zur Chancengleichheit ohne Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit, ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Identität oder Orientierung, Schwangerschaft, Gesundheit, Behinderung oder sonstiger Merkmale.
III. Korruption, Bestechung
Korruption schadet der GEKA mbH sowie dem Ansehen aller Angehörigen des Unternehmens. Sie führt zu hohen wirtschaftlichen Schäden und Misstrauen in unserer Belegschaft sowie in der Beziehung zu unserer Gesellschafterin und Geschäftspartnern. Bei Betrug und Korruption handelt es sich nicht um ein Kavaliersdelikt, sondern um echtes strafbares Verhalten. Dieses kann bereits mit kleinen Gefälligkeiten beginnen.
Wir beugen durch transparentes Handeln im Umgang mit Korruptionsgefahren wirkungsvoll Korruption und korrupten Verhaltensweisen vor. Die Einhaltung der Regeln der öffentlichen Vergabe soll die Herstellung von Wettbewerb fördern und Korruption wirksam vermeiden.
Die GEKA mbH ist bemüht, dem höchsten Anspruch an Transparenz und Verantwortlichkeit zu entsprechen. Um bereits den Verdacht von Korruption und Bestechlichkeit zu vermeiden, müssen sämtliche geschäftlichen Vorgänge stets ordnungsgemäß nach den gesetzlichen und internen Bestimmungen erfolgen. Für die Annahmen von Zuwendungen sind die internen Regelungen zu beachten.
Die GEKA mbH wendet die Regelungen der Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung vom 30.07.2004 in Verbindung mit der ZDV A-2100/1 in der jeweils gültigen Fassung sinngemäß an.
Wenn Angehörige der GEKA mbH korruptes Verhalten oder Bestechung vermuten oder derartiges Ansinnen durch Dritte an sie herangetragen werden, sind sie verpflichtet, sofort der Compliance-Beauftragte oder die Ansprechperson für Korruptionsprävention zu informieren.
IV. Geschäfte mit nahestehenden Personen
Alle Geschäfte mit nahestehenden Personen oder Unternehmen müssen einem Drittvergleich standhalten. Geschäfte, die allein aufgrund von Beziehungen zu nahestehenden Personen oder Unternehmen abgeschlossen werden, sind nicht zulässig.
V. Datenschutz und Informationssicherheit
Mit den persönlichen Daten unserer Beschäftigten, den uns bekannt gegebenen personenbezogenen Daten und den Sozialdaten gehen wir mit größter Sorgfalt um. Dabei halten wir die geltenden Gesetze zur Erhebung, Speicherung, Verarbeitung und Übertragung von Daten ein.
Gleichzeitig schützen wir die Sicherheit unserer Geschäftsdaten. Digitale Medien und Kommunikationsmittel werden im Rahmen der vorgegebenen Bestimmungen verantwortungsvoll genutzt und nicht missbräuchlich verwendet. Um die Informationssicherheit zu gewährleisten, werden alle Angehörigen der GEKA mbH regelmäßig geschult und beachten die entsprechenden Leitlinien und Dienstanweisungen. Dort ist auch geregelt, wie die Angehörigen der GEKA mbH mit der Informationstechnologie umgehen.
VI. Informationen und Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse
Um dem Anschein unkorrekten oder strafrechtlichen Verhaltens von vornherein entgegenzutreten sowie eine jederzeitige Prüfung ordnungsgemäßen Geschäftsgebarens zu ermöglichen, müssen alle geschäftlichen Handlungen verantwortungsbewusst ausgeführt und die Unterlagen korrekt geführt sein. Alle geschäftlichen Vorgänge sind ordnungsgemäß zu dokumentieren und aufzubewahren. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sind zu wahren. Vertrauliche Inhalte dürfen nicht unbefugt veröffentlicht, an Dritte weitergegeben oder in anderer Form verfügbar gemacht werden. Auch innerhalb des Unternehmens dürfen die Informationen nur an die Personen gegeben werden, die berechtigt sind, damit umzugehen. Die Geheimhaltungspflicht gilt auch nach der Beendigung der Tätigkeit für die GEKA mbH fort. Medienkontakte erfolgen ausschließlich durch die Geschäftsführung oder mit deren Einwilligung.
VII. Energie- und Umweltschutz
Die GEKA mbH berücksichtigt bei der Erfüllung ihrer Aufgaben die Belange des Umweltschutzes. Das Bestreben, die Umwelt zu schützen und bestehende, aus Rüstungsaltlasten resultierende Umweltbelastungen zu reduzieren, ist für uns eine Verpflichtung gegenüber der jetzigen und den nachfolgenden Generationen. Wir bekennen uns ausdrücklich zu einer nachhaltigen Entwicklung und wenden in Zukunft den Deutschen Nachhaltigkeitskodex an. Hierzu wollen wir Umweltbelastungen vermeiden, beziehungsweise sicher und kontrolliert beseitigen. Notwendige umweltbelastende Emissionen und das Abfallaufkommen, welches durch interne Prozesse anfällt, sollen stetig verringert werden. Auswirkungen unserer Prozesse auf die Umwelt werden erfasst, beurteilt, überwacht und dokumentiert.
Wir streben an, unseren spezifischen Energieverbrauch langfristig zu reduzieren. Dazu werden wir die Energieeffizienz unserer Prozesse kontinuierlich verbessern und eingesetzte Schlüsseltechnologien auf dem aktuellen Stand der Technik halten.
Wo immer möglich werden energieeffiziente Produkte und Dienstleistungen eingesetzt und dies durch unsere Beschaffungsverfahren sichergestellt.
Alle Mitarbeiter sind in die Ausführung des Umwelt- und Energiemanagementsystems integriert und Verantwortlichkeiten sind im Unternehmen eindeutig festgelegt.
Die technische und organisatorische Umsetzung und der Erfolg unserer Umwelt- und Energiepolitik wird regelmäßig auditiert. Das implementierte Energie- und Umweltmanagementsystem wird nach den Anforderungen der DIN EN ISO 50001 und 14001 beziehungsweise EMAS fortgeführt.
VIII. Sicherheit am Arbeitsplatz/Gesundheitsschutz
Wir halten arbeitsrechtliche Bestimmungen ein und bieten faire Arbeitsbedingungen. Der Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter der GEKA mbH ist für das Unternehmen eine Selbstverständlichkeit. Durch die etablierte Arbeitsschutzorganisation gewährleistet das Unternehmen jedem Mitarbeiter einen sicheren Arbeitsplatz.
IX. Beziehungen zu unseren Kunden
Wir wollen als Partner unserer Kunden ein modernes und zukunftsorientiertes Dienstleistungsunternehmen sein. Durch engagiertes und freundliches Handeln sollen optimale Lösungen für unsere Kunden erreicht werden. Unsere Vereinbarungen und Verträge erfolgen schriftlich und sind transparent. Wir wahren das Vier-Augen-Prinzip und stellen damit sicher, dass keine unberechtigten Vorteile gewährt werden.
Erbrachte Dienstleistungen werden kontinuierlich hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit überprüft.
Compliance Organisation
Die grundsätzliche Verpflichtung zum rechtskonformen Handeln obliegt der Geschäftsführung, den Führungskräften und den jeweiligen Mitarbeitern in ihrer Funktion.
Im Rahmen der Compliance-Organisation der GEKA mbH wurde die Funktion des Compliance-Beauftragten als Stabstelle eingerichtet, die Funktion wird wahrgenommen durch:
Anne Heller
Telefon: 05192-964-245
E-Mail: Anne.Heller(at)geka-munster.de